Mietvereinbarungen

Rechte und Pflichten:

Wir verpflichten uns, unserem Kunden den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit in Miete zu überlassen. Die Maschinen werden voll getankt ausgeliefert. Unser Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen, die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Straßeverkehrsvorschriften sorgfältig zu beachten und die Miete
vereinbarungsgemäß zu zahlen.


Preise:

Der Mietpreis ist im Voraus zu entrichten. Die Abrechnung erfolgt pro Tag, pro Woche (5 Arbeitstage) oder pro Monat (20 Arbeitstage) bei einem täglichen Einsatz von 8 Stunden. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

Treibstoff und tägliche Wartung stellt der Mieter. Bei Rückgabe wird die festgestellte Fehlmenge berechnet.

Eine Endreinigung des Mietstaplers nach extrem schmutzigem Einsatz wird nach Aufwand berechnet.

Die Frachtkosten für Hin- und Rücktransport werden gesondert in Rechnung gestellt.

Eine Maschinenbruchversicherung ist Pflicht. Die Selbstbeteiligung liegt bei 2.000,00 Euro.


Mietdauer:

Eine Abmeldung oder Veränderung der Mietdauer des Leihgerätes kann nur schriftlich erfolgen. Sollte die vereinbarte Mietdauer nicht erreicht werden, erhöht sich der Tagessatz entsprechend unserer Mietpreisliste.


Pflichten des Kunden:

Der Kunde darf einem Dritten den Mietgegenstand weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen. Der Kunde hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen. Der Kunde hat
bei Unfällen uns unverzüglich zu unterrichten und unsere Weisungen abzuwarten.

Technische Änderungen:

Technische Änderungen in Art und Ausführung der abgebildeten bzw. beschriebenen Produkte bleiben vorbehalten.

Anschrift

Werner Gabelstapler GmbH
Erdinger Str. 50
85459 Berglern

Kontakt

Telefon   08762 / 6389678
E-Mail   de;t-online;werner-gabelstapler